Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Nutzung sowie Pflege einer Unternehmens-Website und weiterer Leistungen (B2B) (Stand: 11/2020)
§ 1 Geltungsbereich(1) Diese AGB gelten für alle Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachstehend „Kunden“), das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Anbieter ist die Unsky Agency, Inhaber Oliver Lehmann, Burggrafenstraße 51, 41069 Mönchengladbach (nachstehend „Agentur“). Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten die im Internet auf www.unsky.de veröffentlichten bzw. dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen und die Preisliste der Agentur in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Für die Gestaltung von Facebook-Auftritten / Facebook-Fanpages gelten ergänzend die AGB / Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien/-bestimmungen von Facebook (https://de-de.facebook.com/policy.php). Für die Gestaltung von Google MyBusiness-Einträgen gelten ergänzend die AGB / Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien/-bestimmungen von Google (https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/).
(3) Abweichungen von diesen AGB oder AGB des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(4) Die Agentur ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt, soweit diese keine wesentlichen Vertragsinhalte (essentialia negotii) betreffen. Über solche Änderungen wird die Agentur die Kunden per E-Mail und auf der Website (www.unsky.de) informieren. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht, soweit er in der Mitteilung über die geplante Änderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Die Agentur ist im Falle des Widerspruchs des Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit berechtigt
§ 2 Gegenstand(1) Gegenstand dieser AGB ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.(2) Der Kunde kann zudem weitere Leistungen, welche sich zeitlich an die Erstellung der Website anschließen, mit der Agentur vereinbaren.(3) Der jeweilige Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieser AGB finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
§ 3 Leistungen der Agentur(1) Das Leistungsangebot im Rahmen der Agentur umfasst diverse Media-Leistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Kunden-Websites. Zu den Leistungen gehören u.a.:•Domainregistrierung im Auftrag des Kunden,•Gestaltung (Design) und Erstellung von Websites für den Kunden,•Hosting der Kunden Websites (Host-Provider),•Technischer Support und Pflege von Kunden Websites,•Bereitstellung eines Kundenzugangs zur eigenen Bearbeitung und Pflege der Kunden Websites,•Gestaltung / Erstellung von Facebook-Auftritten / Facebook-Fanpages,•Gestaltung / Erstellung von Google MyBusiness-Einträgen,•Erstellung von Werbematerialien (z.B. Flyer),•Bereitstellung einer Kunden-E-Mailadresse.
Der Leistungsumfang der vom Kunden bestellten Leistung/en ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen und zwischen den Parteien abgestimmten Leistungsbeschreibung. Diese befindet sich in einem annahmefähigen Angebot, welches die Agentur dem Kunden zukommen lässt. Einzelne Leistungen werden vom Anbieter auch zusammengefasst in Leistungspaketen angeboten.(2) Die Agentur kennt die Vorstellungen des Kunden und hat diese vor Fertigung des Angebotes auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Sollte die Agentur erkennen, dass die vom Kunden gemachten Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Qualitäten haben, so wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und die geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Kundenwunsches entsprechend im Angebot berücksichtigen. Der Änderungsvorschlag muss die dadurch verursachten eventuellen zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs spezifizieren.(3) Weitere Leistungen, insbesondere umfangreiche Aufträge, wie z.B. die Gestaltung und Erstellung eines Webshops, einschließlich der Anbindung an etwaige Umsysteme, werden auf Basis eines separat zu schließenden Werk- bzw. Dienstleistungsvertrages auf Anfrage des Kunden erbracht.(4) Die Agentur kann ihre Leistungen ändern, soweit der Kernbereich der Leistungen hiervon unberührt bleibt und das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verändert wird. Eine Änderung der Leistung ist zudem nur zulässig, soweit dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen eine solche Änderung zumutbar ist.(5) Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden ein Entwurf/Konzept zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, den Entwurf/das Konzept aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde den Entwurf/das Konzept zurück, ist die Agentur zur Vorlage von maximal zwei Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich nach § 16 zu kündigen. Sollten die Vorgaben des Angebots nichtzutreffend umgesetzt und abgebildet sein, so kann der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Fall hat die Agentur das Recht und die Pflicht zur maximal zweimaligen Nachbesserung. Ist das Werk auch dann nicht mangelfrei, kann der Kunde von diesem Vertrag insgesamt zurücktreten. Entschließt sich der Kunde, die Website nicht erstellen und freischalten zu lassen oder äußert er sich innerhalb einer ihm nochmals gesetzten Frist zur Freigabe des Entwurfs / Konzepts nicht, so ist die Agentur berechtigt, für die erstellten Entwürfe / Konzepte nach Maßgabe des § 649 BGB eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.(6) Nach Abnahme des Entwurfs/Konzepts programmiert die Agentur nach Maßgabe des vom Kunden abgenommenen Entwurf/Konzepts die Website. Der Inhalt des Entwurfs/Konzepts wird nach erfolgter Abnahme durch den Kunden Teil der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen.(7) Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Vertragssoftware so zu programmieren, dass die Website und die dazugehörigen Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.(8) Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Die Agentur wird dem Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung maßgebliche Abweichungen von dem abgenommenen Entwurf/Konzept beinhalten, so verlängern die Vertragsparteien die Fristen des Zeit- und Arbeitsplans einvernehmlich um einen angemessenen Zeitraum. Übergibt die Agentur die vorstehend genannte Aufstellung dem Kunden nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist der Kunde berechtigt, der Agentur hierfür eine Frist von weiteren sieben Arbeitstagen zu setzen, nach deren Ablauf die Agentur die verlangten Änderungen ohne zusätzliche Vergütung und ohne Änderungen des Zeit- und Arbeitsplans ausführen wird.(9) Nach der Fertigstellung wird die Agentur die Wartung und Pflege der Website nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag übernehmen.
§ 4 Domainregistrierung, Rechtsverhältnisse(1) Die Agentur beauftragt die Registrierung von Domains für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Kunden-Domain kommt direkt zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar zustande.(2) Für die Registrierung und die Verwaltung der Domains sind unterschiedliche Organisationen verantwortlich. Für jede Top-Level-Domain gelten zusätzlich zu diesen AGB daher die Vergaberichtlinien der jeweiligen Vergabestelle (https://www.denic.de; http://www.switch.ch/ und https://www.verisign.com/), die Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der Agentur und zwischen dem Kunden und der zuständigen Vergabestelle bzw. dem Registrar werden.(3) Da die Registrierung von Domains in einem automatisierten Verfahren an die Vergabestelle weitergeleitet werden, kann der Kunde von einer Zuteilung der gewünschten Domain erst dann ausgehen, wenn der Service unter der gewünschten Domain tatsächlich bereitgestellt wurde. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Zustellung der vom Kunden gewünschten / bestellten Domain. Zudem findet durch die Agentur bzw. den von der Agentur eingeschalteten Registrar keine Prüfung der gewünschten Domain auf etwaige Markenrechtverletzungen oder die Verletzung sonstiger gewerblicher Schutzrechte statt. Für eine solche Prüfung ist allein der Kunde verantwortlich.(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Registrierung einer Domain ausgesetzt, gelöscht oder übertragen und, dass der Status der Domainnamen geändert werden, bzw. auf den Domainnamen eine Registrierungssperre gesetzt oder dort gehalten werden kann, um• Fehler des Registrars oder der Vergabestelle bei der Registrierung der Domain zu korrigieren,• Streitigkeiten jeglicher Art über die registrierte Domain zu lösen, soweit dies einer Regelung der ICANN, der Registrierungsstelle oder des beauftragte Registrars entspricht, •um die Integrität, Sicherheit, Stabilität des Registrierungssystems der jeweiligen Top-Level-Domain zu schützen, oder• um allen anwendbaren Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, rechtmäßigen Anfragen von zuständigen Verwaltungs-, insbesondere Strafverfolgungsbehörden entsprechen zu können.(5) Eine vom Kunden gewünschte Domainübertragung (Providerwechsel der Domain) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
§ 5 Abnahme(1) Nach Mitteilung über die Fertigstellung der von der Agentur fertig gestellten Website erhält der Kunde Gelegenheit zu einer einwöchigen Testphase. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Website und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Angebots, sowie des Entwurf/Konzepts und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.(2) Der Kunde wird während der Testphase auftretende Fehler der Website der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Website unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.(3) Sollten noch während der Testphase Fehler der Website auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.(4) Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes, insbesondere bei gleichzeitigem Zugriff von mindestens drei Nutzern auf die fertig gestellte Website keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.
§ 6 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Rechtsverhältnisse(1) Die Bestellung einer Website beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Mit Software ist hierbei die Software gemeint, die für die Erstellung der Kunden-Website verwendet wird. Alle Rechte an der hierfür genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheberrechten und sonstigen Rechten, die mit der Software im Zusammenhang stehen, verbleiben uneingeschränkt bei der Agentur.(2) Das gesamte Design einer von der Agentur gestalteten Website ist als persönliche geistige Schöpfung des jeweiligen Webdesigners durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt, dessen Bestimmungen auch dann zur Anwendung kommen, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Die Agentur räumt dem Kunden nach Maßgabe des § 9 dieser AGB jedoch ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein.(3) Der Kunde erhält keinen Zugriff auf den der Homepage zugrundeliegenden Quellcode und auch keine Dokumentation hierzu. Zugriff auf den Quellcode hat ausschließlich die Agentur.(4) Die Lizenzen der zur Gestaltung genutzten Bilder von Drittanbietern werden von der Agentur erworben und verbleiben ausschließlich der Agentur. Die durch das Herunterladen der Bilder erworbene Lizenz verbleibt bei der Agentur und kann nicht an den Kunden übertragen werden. Dies schließt eine eigene Verwendung durch den Kunden in sämtlichen Medien (z.B. Anzeigen, Artikel und weitere Werbemittel wie Flyer, Visitenkarten, etc.) in Print und Online aus.(5) Bei Beauftragung der Agentur zur Anfertigung von weiteren Werbemitteln in Print und Online durch den Kunden, können die bereits erworbenen Lizenzen für Bilder von Drittanbietern für den jeweiligen Kunden erneut zur Gestaltung verwendet werden.(6) Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung fremden geistigen Eigentums.(7) Die Nutzungsrechte / Lizenzen bzgl. der von einem Fotografen angefertigten Bilder werden von dem beauftragten Fotografen direkt an den Kunden übertragen und können in sämtlichen Medien und zu sämtlichen Zwecken durch den Kunden verwendet werden. Das betreffende Auftragsverhältnis über die Anfertigung von Bildern kommt in der Regel direkt zwischen dem Kunden und dem Fotografen zustande. Die Agentur agiert hierbei nur als Vermittler.(8) Die für den Kunden von der Agentur angefertigten Texte (Startseiten- und Unterseitentexte) sowie die im Auftrag des Kunden gestalteten Logos kann der Kunde uneingeschränkt für weitere Zwecke in allen Medien verwenden. Für den markenrechtlichen Schutz eines von der Agentur im Auftrag des Kunden gestalteten Logos durch Eintragung einer Wort- bzw. Wort-Bild-Marke sowie eine vorhergehende Markenrecherche ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden(1) Die Gestaltung einer Website ist in der Regel eine sehr individuelle Angelegenheit des jeweiligen Kunden, bei welcher dieser seine Vorstellungen und Ideen zur Gestaltung einbringen kann. Es steht dem Kunden jedoch frei, ob er eigene Vorschläge und Inhalte für die Gestaltung seiner Website einbringt oder der Agentur die Gestaltung vollständig oder weitgehend überlässt. Vor der Umsetzung und Freischaltung der Website muss der Kunde einen der von der Agentur erstellten Entwürfe für die Website zunächst verbindlich freigeben. Vor einer verbindlichen Freigabe kann mit der Umsetzung nicht begonnen werden.(2) Der Kunde stellt der Agentur eigenverantwortlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen. Sollte der Kunde keine von bei Auftragserteilung zugesagten Daten (Logo, Bilder und Texte) für die Gestaltung der Website zur Verfügung gestellt haben, behält sich die Agentur das Recht vor, die Website zunächst mit Fülltexten online zu stellen.(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, bereits am Tag der Online-Schaltung den im gebuchten Servicepaket enthaltenen Änderungsauftrag durch die Agentur in Anspruch zu nehmen oder mit dem eigenen Kundenzugang die Inhalte zu ändern oder zu ergänzen.(4) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.(5) Die in Abs. 2 und 3 umschriebenen Daten werden der Agentur in digitaler Form zur Verfügung gestellt.(6) Der Kunde ist zudem verpflichtet, der Agentur die Daten, Angaben für das auf der Homepage einzustellende Impressum gemäß § 5 TMG und ggf. weiterer notwendiger rechtlicher Angaben wie eine Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc. rechtzeitig, zutreffend und im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet die Richtigkeit dieser Daten, Angaben zu gewährleisten. Bei einer Änderung der im Impressum, der Datenschutzerklärung, den AGB etc. aufzuführenden Angaben, verpflichtet sich der Kunde der Agentur die Änderung mitzuteilen, damit eine Anpassung vorgenommen werden kann oder er nimmt diese selbst vor. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden mitgeteilten Angaben auf Richtigkeit oder Aktualität hin zu überprüfen. Die Agentur haftet nicht für fehlerhafte Angaben.
§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten(1) Die Parteien vereinbaren eine im Angebot aufgeführte Pauschalvergütung für die Erstellung und betriebsbereite Installation der Website. Für die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen wird eine monatliche Pauschalvergütung vereinbart. Sämtliche im Angebot aufgeführten Vergütungsbeträge sind in Euro (EUR) und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.(2) Mit der Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß § 7 dieses Vertrages vollständig abgegolten.(3) Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nach vorheriger schriftlicher Autorisierung durch den Kunden.(4) Der für die Erstellung der Website vereinbarte Festpreis wird in Höhe von 50% fällig mit Abschluss des Webseitenerstellungsvertrages, die Restsumme ist mit der vollständigen, nach Maßgabe des § 4 erfolgten, Abnahme der fehlerfreien Website fällig. Der vereinbarte monatliche Festpreis für die sonstigen Leistungen ist vorschüssig fällig zum jeweiligen Monatsersten.(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.(6) Gegen Forderungen der Agentur kann der Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Im Übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
§ 9 Nutzungsrechte und Namensnennung(1) Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die für ihn gestaltete Website zu nutzen (Nutzungsrecht). Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Website ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von der Agentur geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“).(2) Der Kunde wird die Agentur im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.(3) Dem Kunden ist es nach Fertigstellung ausdrücklich gestattet, eigene Inhalte auf der Website einzustellen (Bearbeitungsrecht). Ein weitergehendes Bearbeitungsrecht besteht grundsätzlich nicht.(4) Der Kunde räumt der Agentur mit dem Einstellen seiner Inhalte das Recht ein, diese auf der Website des Kunden zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Von der vorstehenden Rechteeinräumung umfasst, ist die Möglichkeit, Beiträge zum Abruf durch Dritte zur Verfügung zu stellen und Beiträge zu archivieren. Mit dem Einstellen seiner Inhalte sichert der Kunde zu, dass er über die eingeräumten Rechte verfügen kann und dass über diese Rechte nicht bereits anderweitig in einer Art verfügt wurde, welche die vorstehenden Nutzungsrechte der Agentur beeinträchtigen könnte.(5) Beim Einstellen von Bildern oder Videos sichert der Kunde zu, dass alle darauf erkennbaren Personen der Veröffentlichung in jeglicher Form zugestimmt haben. Vom Kunden hochgeladene Dateien werden von der Agentur ggf. in das für die Veröffentlichung auf der Website erforderliche Format umformatiert. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert.
§ 10 Gewährleistung(1) Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Website vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.(2) Die Agentur erbringt die Gewährleistung der Webseitenerstellung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der Agentur zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten der Agentur ausführen lassen.(3) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme iSv § 4 dieses Vertrages.(4) Die Agentur wird sich nach besten Kräften bemühen, die Website des Kunden mit allen Funktionen und Inhalten durchgängig zugänglich zu halten. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der Leistungen, da dies technisch nicht gewährleistet werden kann. Daher übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Servers, auf dem die Website des Kunden gehostet wird, der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Kunden auf der Website eingestellten Inhalte. Die Agentur wird im Rahmen der verfügbaren technischen Möglichkeiten jedoch alle ihr zumutbaren Anstrengungen übernehmen, mehr als unerhebliche Störungen und Fehler schnellstmöglich und unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Zeit zu beseitigen.(5) Erforderliche Wartungsarbeiten an den Systemen der Agentur oder den von der Agentur beauftragten Dritten zum Zweck der Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste sowie zum Zwecke des Datenschutzes erfolgen, soweit möglich, außerhalb der üblichen Hochnutzungszeiten. Wartungen, die zu längeren Einschränkungen der Verfügbarkeit führen, werden dem Kunden, soweit möglich, unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und des Ausmaßes der Beeinträchtigung zuvor angekündigt.(6) Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Haftung(1) Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Agentur, beruhen.(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag seinem Inhalt nach gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und das für die kostenpflichtige Leistung zu zahlende Entgelt begrenzt.(3) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schadensersatzansprüche aus der Übernahme einer Garantie der Agentur.(5) Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung der Agentur im Übrigen ausgeschlossen.(6) Soweit eine Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung nach § 278 BGB für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur sowie die persönliche Haftung der vorgenannten Personen.(7) Die in diesem Abschnitt geregelte Haftungsbeschränkung gilt nicht für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
§ 12 Kundennennung als Referenz, LogonutzungDer Kunde räumt der Agentur das Recht ein, zum Zwecke der Bewerbung des eigenen Produktes bzw. der Agentur die Tatsache zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen, dass der Kunde seine Website über die Agentur erstellen lassen hat („Referenzen“). Der Kunde räumt der Agentur in diesem Zusammenhang auch das Recht ein, die Firmenbezeichnung des Kunden und/oder dessen Unternehmenskennzeichen zu diesem Zweck (Logo, Schriftzug usw.) zu nutzen.
§ 13 Support und Änderungsservice des Anbieters(1) Der Kunde kann innerhalb der Geschäftszeiten jederzeit telefonischen oder elektronischen Support in Form eines E-Mail-Services in Anspruch nehmen.(2) Je nach gebuchtem Folgeservice kann der Kunde 1 oder 2 Änderungen telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail pro Monat in Auftrag geben. Nicht in Anspruch genommene Änderungen eines jeweiligen Monats können nicht auf Folgemonate verschoben werden und verfallen automatisch.(3) Änderungen beziehen sich jeweils auf einen Umfang von bis zu einer Arbeitsstunde pro Änderung. Enthalten sind hierbei Änderungen an Inhalten (Text und Bild). Einen darüberhinausgehenden Aufwand rechnet die Agentur zu dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß der aktuellen Preisliste ab. Das Hinzufügen neuer Inhaltsseiten ist im Umfang des Services nicht enthalten. Für umfangreiche Änderungen, die mehrere Stunden Arbeitsaufwand erfordern, erhält der Kunde auf Anfrage einen entsprechenden unverbindlichen Kostenvoranschlag.
§ 14 Personenbezogene DatenDie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, der DSGVO und der Datenschutzerklärung der Agentur. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter www.unsky.de/datenschutz.
§ 15 SubunternehmerDie Agentur bedient sich zur Leistungserbringung auch Dritter (Subunternehmer). Auf Wunsch des Kunden teilt die Agentur diesem mit, welcher Subunternehmer beauftragt wurde. Die Agentur haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
§ 16 Geheimhaltung(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 60 Monaten fort.(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 60 Monaten fort.(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Agentur bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.(5) Werden der Agentur vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 17 Kündigung(1) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Abnahme des Entwurf/Konzepts gemäß § 3 Abs. 5 dieses Vertrages scheitert oder wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.(3) Kündigt eine der Vertragsparteien diesen Vertrag außerordentlich nach Absatz 1, so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an die Agentur; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Agentur ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von der Agentur erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.
§ 18 Schlussbestimmungen(1) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB bzw. den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform. Die Versendung per WhatsApp, E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform; dies gilt auch für das Klicken auf entsprechende Bestätigungs-Buttons.(2) Die Agentur darf die ihr aus diesem Vertrag zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.(3) Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das einschlägige Gesetzesrecht. Dies gilt auch im Fall des Bestehens einer Regelungslücke.(4) Die Agentur ist verpflichtet, dem Kunden ihre aktuelle Anschrift bei jeder Änderung mittels eingeschriebenen Briefes schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungspflichten des Kunden nach diesem Vertrag und nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die im Vertragsrubrum genannte Anschrift der Agentur bzw. die jeweils zuletzt per eingeschriebenem Brief mitgeteilte Anschrift der Agentur.(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.